Der 25. März 2013 hält die Luftfracht-Branche auch weiterhin in Atem, denn an diesem Tag tritt die neue europäische Luftsicherheitsverordnung in Kraft – und diese erfordert von Luftfracht versendenden Unternehmen
Im Rahmen der 2. DVZ-Konferenz zum Thema “Luftfrachtsicherheit” hat das Luftfahrtbundesamt (LBA) einen aktuellen Überblick zur Lage bei der Zertifizierung zum “Bekannten Versender” gegeben. Angesichts des ab März 2013 drohenden
Die Logistic Training Center GmbH aus Neu-Isenburg setzt Ihre Informationsoffensive zum hochaktuellen Thema “bekannter Versender” fort – alle relevanten Fakten wurden nun in einem FAQ zusammengefasst. Neu eingerichtet wurde zudem
Am 25. April 2013 tritt die europäische Luftsicherheitsverordnung in Kraft – planmäßig. Doch Experten spekulieren derzeit, ob angesichts der drohenden eklatanten Situation im Luftfrachtbereich nicht besser die Notbremse gezogen und
Ein kompletter Kollaps – das droht nach Ansicht vieler Experten der gesamten Luftfrachtbranche im kommenden März, denn dann tritt die neue europäische Luftsicherheitsverordnung in Kraft. Gerade einmal ein winziger Bruchteil
Ausbilder zu Luftsicherheits-Themen müssen vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zugelassen werden. Die aktuelle Liste aller in Deutschland zugelassenen Luftsicherheits-Ausbilder steht nun auf der Internetseite des LBA zum Download bereit. Das Thema Luftsicherheit
Zusätzlich zum erwarteten Frachtstau an deutschen Flughäfen durch die geänderten Luftsicherheitsbestimmungen ab März 2013 könnte nun auch eine fehlende Kontroll-Infrastruktur das Problem verschärfen. Das Luftfahrt-Bundesamt und der Spezialist für Röntgen-Kontrollgeräte
In einer sogenannten Kleinen Anfrage fordern einige Abgeordnete und die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag die Regierung auf, Antworten auf offene Fragen beim Thema “Bekannte Versender” zu geben. Hintergrund sind die
Um Antragsteller auf dem Weg zum “Bekannten Versender” in Zukunft noch passgenauer und effizienter zu unterstützen, geht die LOGISTIC TRAINING CENTER GmbH (LTC) eine Kooperation mit dem Beratungshaus BR Consulting
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stellt mit sofortiger Wirkung die Veröffentlichung der Liste aller zugelassenen Reglementierten Beauftragten ein. Für den Einblick in die EG-Datenbank benötigen Luftfrachtversender eine LBA-Zertifizierung als Bekannter Versender. Mit