Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stellt mit sofortiger Wirkung die Veröffentlichung der Liste aller zugelassenen Reglementierten Beauftragten ein. Für den Einblick in die EG-Datenbank benötigen Luftfrachtversender eine LBA-Zertifizierung als Bekannter Versender. Mit
Am 25.03. 2013 endet für Unternehmen die Zulassungsfrist zum bekannten Versender. Wichtige Änderung im Luftfracht-Sektor: Stellen Unternehmen bis zum 26.03.2013 keinen erfolgreichen Zulassungsantrag beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), verlieren anerkannte bekannte Versender