-Kleintransporter mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sind seit dem 1. Juli 2024 erstmalig mautpflichtig -Es gelten Ausnahmen für emissionsfreie Fahrzeuge (Elektro-/Wasserstoff-Antrieb) und Fuhrparks des Rettungsdienstes,
ARAG Experten über neue Gesetze, die am 1. Juli in Kraft getreten sind Anspruch auf Mammographie bis zum 75. Lebensjahr Seit Juli wurde das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs ausgeweitet.
maut1.de erklärt Folgen der Absenkung der Gewichtsgrenze für Fahrzeuge über 3,5 t Große Reisemobile mit einem Gewicht von über 3,5 t sind von der Reform der LKW-Maut ab 1. Juli