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Arbeitgeber kann medizinischen Dienst (MdK) nicht “aus eigener Machtvollkommenheit” einschalten 0

Die Anweisung des Arbeitgebers an eine Arbeitnehmer “sich unverzüglich zwecks Untersuchung an den medizinischen Dienst Ihrer Krankenversicherung … zu wenden und mir eine Stellungnahme zum Untersuchungsergebnis vorzulegen”, geht ins Leere,

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