Essen, 04. Juni 2012****** Als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird der Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall als außergewöhnliche Belastung gesetzlich definiert und löst die bisherigen Verwaltungsregelungen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Ab Beginn des vierten Lebensjahres des Kindes müssen Alleinerziehende in der Regel Vollzeit arbeiten. Die Weiterzahlung des “>http://www.familienanwaelte-dav.de> familienanwaelte-dav.de Unterhaltsforum: