Einhaltung des GAEB-Standards Seit Oktober 2018 müssen öffentliche Auftraggeber und Unternehmen beim Vergabeverfahren grundsätzlich elektronische Mittel zur Kommunikation nutzen (vergl. § 97 Abs. 5 GWB, § 9 Abs. 1 VgV).
Angebote müssen für Verbraucher nachvollziehbar sein Foto: Fotolia / Coloures-pic sup.- Beim Vergleich der Angebote und Preise von Energiehändlern gibt es zahlreiche mögliche Fallstricke, die ein Kunde berücksichtigen sollte. So