16 Jahre alt – noch keine Nacht trocken gewesen! Durch bisher noch außergewöhnliche Hilfe wurde der Junge binnen weniger Tage dauerhaft trocken. Die WHO, die Weltgesundheitsorganisation, definiert das Bettnässen als
Psychische Erkrankungen (Burn-Out, Depressionen und Krankheiten) schützen Arbeitnehmer nicht vor einer verhaltensbedingten Kündigung. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 9.6.2011 (AZ: 5 Sa 509/109). Grundsätzlich