BAG Urteil: Arbeitnehmer unterliegt keiner Herausgabepflicht für beim Wettbewerber bezogenes Gehalt http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Dem BAG Urteil liegt zu Grunde, dass keine Verpflichtung zur Herausgabe des mit dem Wettbewerber vereinbarten Festgehalts an
Dem BAG Urteil liegt zu Grunde, dass keine Verpflichtung zur Herausgabe des mit dem Wettbewerber vereinbarten Festgehalts an den ehemaligen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots besteht. GRP Rainer Rechtsanwälte und
Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Vertragsvereinbarungen in Lebensversicherungen mehrfach auf deren Wirksamkeit zu überprüfen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit
Die seit Jahren andauernde Schifffahrtskrise will nicht enden: Anstatt der erhofften Erholung von Schiffsfonds im nächsten Jahr sollen jetzt zahlreiche weitere Insolvenzen drohen. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin,
Für das Jahr 2009 soll möglicherweise eine Sanierung der Fondsschiffe des “Maritime Werte 3” geplant gewesen sein, da diese durch die Schifffahrtskrise finanzielle Probleme hatten. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater,
Eine weitere Maßnahme zur erhöhten Kontrolle von Bankberatern soll nun verbesserten Anlegerschutz bieten und vor Falschberatung schützen. Diese soll am 01.11.2012 in Kraft treten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin,
Die König & Cie. Renditefonds 50 – MT “King Dorian” wirkte bis zuletzt, als könne ihr die Krise nichts anhaben. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt,
Nach § 613a BGB tritt derjenige, der beim Betriebsübergang den Betrieb übernimmt, in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater,
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Verjährungsfrist eines Anspruchs (§194 Abs. 1 BGB) beginnt gem. § 199 Abs. 1
Debi Select wegen Prospekthaftung verurteilt http://www.grprainer.com/Debi-Select.html Mit einem ersten Prospekthaftungsurteil gegen die Debi Select und deren Prospektverantwortlichen soll die Beklagte verurteilt worden sein, dem Anleger sämtliche Beteiligungen rückabzuwickeln. GRP Rainer