GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Innerhalb der nächsten 5 Jahre sollen die sich im Fondsvermögen des Immobilienfonds CS Euroreal befindlichen
Anleger von Prorendita VIER Britische Leben Ideenkapital werden über Verluste informiert http://www.grprainer.com/Ideenkapital-Prorendita.html Anleger der Prorendita VIER sollen zurzeit von der Verwaltungsgesellschaft schlechte Nachrichten erhalten. Die wirtschaftliche Entwicklung soll von den
BGH Urteil: Unwirksamkeit mancher Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen bestätigt http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html Durch das aktuelle Urteil vom 17.10.2012 hat der Bundesgerichtshof seine jüngste Rechtsprechung bestätigt und einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von
Weihnachtsgratifikationen unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Am Ende eines Jahres können sich viele Arbeitnehmer über eine Sonderzahlung von ihrem Arbeitgeber freuen. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Weihnachtsgratifikation. GRP Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH hatte in der letzten Zeit mehrfach die Vertragsklauseln, die in Lebensversicherungen gebraucht werden, zu
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die rechtliche Einordnung des Weihnachtsgeldes, welches zumeist anlässlich des Weihnachtsfestes gezahlt wird, ist dabei
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an der Prorendita VIER Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser
Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers bei längerfristigem Einsatz http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html Laut einem BFH Urteil soll der Betrieb des Kunden des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte einzuordnen sein, wenn der Arbeitnehmer im
Markenrecht in der Praxis http://www.grprainer.com/Markenrecht.html Marken erlauben dem jeweiligen Inhaber, verschiedene Warenzeichen voneinander abzugrenzen. Daher kommt den Marken im alltäglichen Leben eine große Bedeutung zu. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater,