LBB Invest Stratego Grund Fonds setzt Rücknahme aus Die Landesbank Berlin GmbH (LBB Invest) hat verkündet, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine des Dachfonds “Stratego Grund” bis auf weiteres
Poker um den SEB Immoinvest Die Santander Bank soll mit dem offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest, dessen Anteilsausgabe und -Rücknahme seit nunmehr zwei Jahren ausgesetzt ist, den Versuch, die Anleger am
Vertriebsorganisation kann für strafbares Verhalten des Handelsvertreters zur Verantwortung gezogen werden Mit Urteil vom 15.03.2012 (Az.: III ZR 148/11) hat der BGH entschieden, dass eine Vertriebsorganisation, die Kapitalanlagen vermittelt, für
Allianz Flexi Immo geschlossen Ein weiterer Immobilienfonds wurde von der Krise erfasst. Die Schließung eines weiteren Dachfonds Allianz Flexi Immo wurde am 19.04.2012 bekannt gegeben. Der Grund dafür ist der
BGH wendet erstmals AGG auf GmbH Geschäftsführer an Geschäftsführer einer GmbH, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, sollen in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fallen. Der BGH (BGH 23.4.2012,
Die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin im Westend Frankfurt bietet nun auch Beratung als Notar an, z.B. neutrale Vertragsvorbereitung, Beurkundungen und notarielle Beglaubigungen Frankfurt, 26. April 2012 – Rechtsanwältin
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Als Grund für die Aussetzung der Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine soll sich die LBB
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Geplant sei, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 07. Mai, wiederzueröffnen. Sollte sich
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall löste ein Vertreter der Vermögensberatung durch Fälschen einer Kundenunterschrift
5.000EUR Streitwert bei illegalem Download angemessen Bei einer bagatellartigen Verletzung der Nutzungsrechte eines Musikverlags ist ein Streitwert in Höhe von 50.000EUR nicht gerechtfertigt. Handelt es sich bei Verletzung der Nutzungsrechte