Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht, das Direktionsrecht: Tut der Mitarbeiter nicht, was der Chef sagt, riskiert er die verhaltensbedingte
Das im WEKA-Verlag erschienene Handbuch Zivilverfahrensrecht gewinnt durch die dritte Ergänzungslieferung weiter an Qualität und Quantität. Im Zug der soeben erschienenen, dritten Überarbeitung erfolgt unter anderem eine deutliche Erweiterung des
BAG: Kündigung auf Verlangen des Betriebsrats Auch ein Betriebsrat kann die Kündigung eines Mitarbeiters durchsetzen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. März 2017 (Az.: 2 AZR 551/16).
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Mitarbeiter eines Containerterminal-Betriebs legen die Arbeit nieder, mit dabei sind Führungskräfte, sie unterstützen die Belegschaft mit dem Ziel: Das
Fragen im Lombardium Komplex um Verfahren, Forderungsprüfung, Mittelverwertung und Schadensansprüche – Rechtsanwalt Röhlke berichtet. Am 29.03.2017 fand in der TU Chemnitz der Berichtstermin im Verfahren der Ersten Oderfelder Beteiligungsunternehmen GmbH
Angabe eines falschen Baujahrs rechtfertigt die Rückabwicklung eines Immobilien-Kaufvertrags Auch die Angabe eines falschen Baujahrs im notariellen Immobilienkaufvertrag ist ein Sachmangel, der Schadensersatzansprüche oder die Rückabwicklung des Immobilienkaufs rechtfertigen kann.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ein Arbeitgeber überwacht die Zigarettenfächer neben der Kasse, und erwischt die Kassiererin – allerdings nicht beim Zigaretten-Diebstahl, sondern zufällig
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Gespräch mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Du hast zuletzt eine Reihe von Beiträgen zum Thema Arbeitszeit gemacht. Jetzt soll
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Keine Verpflichtung zur Begründung von Kündigungen: Arbeitgeber müssen in ihrem Kündigungsscheiben keine Begründung für die Kündigung mit angeben. In
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Du hast zuletzt mehrere Beiträge zum Thema Personalgespräch gemacht, nun hatte ein