GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com rät: Die Anleger werden verärgert sein, weil sie nicht wissen, wie viel sie von ihrem Kapital zurückerhalten werden. Betroffene
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com rät Betroffenen: Geschädigte Anleger sollten nicht zu lange abwarten, wie sich die Situation entwickelt. Eine Handlungsoption besteht darin,
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führt aus: Nach dem Willen der vertragschließenden Parteien soll regelmäßig neben dem Dienstverhältnis nicht noch ein Arbeitsverhältnis ruhend fortbestehen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Der Entscheidung des BGH lag ein Fall zugrunde, in dem ein Verbraucherschutzverband gegen eine Bank klagte, die in
Durch den Anlagevermittler muss eine ausreichende Überprüfung auf wirtschaftliche Plausibilität erfolgen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall
RWI – Real Wert Invest insolvent – Betroffene Anleger und Vermittler erneut bei Dr. Schulte & Partner Rechtsanwälte zu Gast Das gescheiterte Beteiligungskonzept der RWI – Real Wert Invest verursacht
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Hintergrund dieser Entscheidung des FG Hamburg ist, dass im Allgemeinen davon ausgegangen werden kann, dass niemand grundlos auf
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Seine Überzeugung von der Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft kann das Gericht nicht etwa auf unterlassene Darlegung des Geschäftsführers stützen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Ein wichtiger Grund für den Geschäftsführer kann in grundlosen Versuchen einer Entziehung oder Beschränkung seiner Vertretungsbefugnis, regelmäßig auch
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Arbeitnehmer war seit Mai 1993 als Vorarbeiter tätig. In der Vergangenheit war er wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, meistens wegen Beschwerden an der Lendenwirbelsäule. Bereits