Gesetzlich Versicherte mit geringem Einkommen oder bestimmte Personengruppen können von ihrer Krankenkasse einen höheren Zuschuss zu Zahnersatz erhalten. Gesetzlich Versicherte mit geringem Einkommen oder bestimmte Personengruppen können von ihrer Krankenkasse
Benötigen gesetzlich versicherte Patienten Zahnersatz, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP). Die gesetzliche Krankenkasse bemisst auf Grundlage des HKPs den Festzuschuss oder bestätigt das Vorliegen eines Härtefalls. Die