Schon mein Ausbilder sagte mir vor 30 Jahren: “Junge, als Drucker stehst Du immer mit einem Bein im Grab.” Und in der Tat: Damals wie heute, kann auf dem langen
R+V-Infocenter: Geschäfte können Rücknahme fehlerfreier Ware verweigern – Rückgaberecht schriftlich vereinbaren Wiesbaden, 12. Dezember 2011. Der Pullover ist zu klein, das Buch bekannt und einen Toaster gibt es im Haushalt