Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Prügelei ist kein Arbeitsunfall +++ Kommt es während einer Betriebsfahrt zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, weil dieser sich beleidigend verhält, stellen
Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick +++ Verbrenner-Aus beschlossene Sache +++ Nun ist es offiziell: Das Parlament der Europäischen Union (EU) hat letzte Woche beschlossen, dass ab 2035 nur
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Reiseversicherung muss auch Bonusmeilen erstatten +++ Seine Reise in die USA hatte der Mann mit Bonus-Flugmeilen bezahlt. Als er kurz vor Abreise erkrankte und
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Keine Aufklärung über Notstromfunktion +++ Der Verkäufer einer Photovoltaik-Anlage muss den Käufer nicht ohne Weiteres darüber aufklären, dass die verkaufte Anlage nur Strom liefert,
Gutjahr: Hyatt Regency Izmir IstinyePark (Bildquelle: Hyatt Regency Izmir IstinyePark) Bickenbach/Bergstraße, 8. März 2023. Ein Hotel der Extraklasse hat kurz vor Weihnachten seine Türen an der türkischen Ägäis geöffnet: das
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Nachtzuschläge dürfen unterschiedlich hoch sein +++ Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, bekommen in der Regel als Ausgleich für ihre nächtliche Arbeit Zuschläge zu ihrem Entgelt.
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Equal Pay: Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit +++ Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Frauen und Männer bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit das
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg +++ Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt,
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Verwertung der Tonaufnahme einer Dashcam +++ Ein städtischer Mitarbeiter warf seinem Kollegen vor, dieser habe mutwillig sein Auto zerkratzt. Als Beweis legte er die
Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Informationen auf einen Blick +++ Infektionsschutzverordnung frühzeitig aufgehoben +++ Ursprünglich sollte sie laut ARAG Experten bis zum 7. April 2023 gelten: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Sie verpflichtete Arbeitgeber zu