ARAG Experten mit Informationen zum Schulstart Für alle Kinder, die bis zum Stichtag in ihrem jeweiligen Bundesland sechs Jahre alt werden, gilt die Schulpflicht. Dieser Stichtag ist allerdings nicht in
Kind erkrankt, Entschuldigung verlangt? Ist das Kind krank und kann nicht am Unterricht teilnehmen, müssen Eltern die Schule informieren. (Bildquelle: ERGO Group) Für zahlreiche Kinder beginnt nach dem Sommer der
– Ablehnungen von Gymnasium oder Gesamtschule oft rechtsfehlerhaft. – Mit rechtzeitigem Widerspruch Platz an weiterführender Schule sichern. – Lese- und Rechtschreibschwäche ist kein zulässiger Ablehnungsgrund. Köln, 06.03.2012: Wenn die weiterführenden