Leistungen in IV-Verträgen einfach über das Internet abrechnen Seit Anfang 2012 müssen ärztliche Leistungen in IV-Verträgen im Rahmen des maschinellen Datenaustauschs abgerechnet werden. Abrechnungen per Papierbeleg oder Telefax sind nicht
AIS-Schnittstelle für Selektivverträge: Einfach abrechnen per Internet Mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ) ist es ganz einfach, Selektivverträge bzw. IV-Verträge günstig und schnell per Internet abzurechnen. Eine ideale Lösung für Arztnetze,
Selektivverträge abrechnen und vertreiben – einfach über das Internet In Selektivverträgen liegen große Chancen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung. Diese Chancen werden zurzeit aber häufig vertan. Gerade für Leistungserbringer ist
Abrechnung von Selektivverträgen über das Internet für 0,5 % Düsseldorf, 22.05.2012: Selektivverträge ermöglichen es Ärzten, Einzelverträge direkt mit den Krankenkassen abzuschließen. Seit letztem Jahr dürfen solche Verträge auch von privaten
Hausarzt- und Facharztverträge in Baden-Württemberg sind bundesweit Vorbild (ddp direct)STUTTGART, 01.02.2012. Gesundheitsminister Daniel Bahr setzt bei der hausärztlichen Versorgung in Deutschland auf mehr Vielfalt und Regionalität: Die Hausarzt- und Facharztverträge