Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Anfassen nicht erlaubt! +++ Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt – auch nicht auf Betriebsfeiern. Die ARAG Experten verweisen auf ein aktuelles Urteil
Mit sechs Jahren wurde sie missbraucht. Mit 13 hörte sie auf, regelmäßig zu essen. Sie schnitt sich mit Rasierklingen die Arme auf. Im Alter von 21 Jahren verkaufte sie ihren