ARAG Experten mit wichtigen Urteilen für die nächste Hitzewelle Müssen alle Eigentümer einer Außen-Klimaanlage zustimmen? Wer in einer Wohnungseigentumsanlage eine Klimaanlage installieren will, sollte vorher die Miteigentümer ins Boot holen,
Eigentumswohnung: Klimaanlage ist bauliche Veränderung Installiert ein Wohnungseigentümer eine Klimaanlage auf seiner Terrasse, ist dies eine bauliche Veränderung. Hat der Eigentümer an der Terrasse ein Sondernutzungsrecht, darf er dort nicht