2019 täglich bis zu 6,40 Euro für die steuerfreie Mittagsverpflegung von Arbeitnehmern Frankfurt, 07.09.2018 [GT070918SVX]. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung regelt, welchen Sachleistungen und geldwerten Vorteile in der Sozialversicherung begünstigt werden. Diese so
Freigrenzen für kostenfreie Verpflegung werden 2019 an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst: Täglich bis zu 6,40 Euro für steuerfreie Mittagsverpflegung von Arbeitnehmern (NL/6132636392) Ab dem 01.01.2019 gelten aller Voraussicht nach neue Sachbezugswerte.