Durch die Anhebung des Mindestlohn zum 01.10.2022 und der Verdienstobergrenzen bei Mini- und Midijobs müssen sehr viele Arbeitsverträge überprüft werden. (Bildquelle: iStock-1384785249) Der Mindestlohn ist zum 01.10.2022 auf 12,00 Euro
ZEITARBEIT – Neue Tarifverträge VGZ – IG Metall /BCE Bundesministerium für Arbeit und Soziales Frau Ursula von der Leyen Wilhelmstraße 49 10117 Berlin (Mitte) 25.09.2012 ZEITARBEIT – Neue Tarifverträge VGZ