Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D., Rechtsanwältin, Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi und W 1.Teilzeitbeschäftigte werden gegenüber Vollzeitbeschäftigten ungleich behandelt, wenn ein Tarifvertrag bestimmt, dass Überstundenzuschläge nur für Arbeitsstunden gezahlt werden,