Bremen/Berlin (DAV). Ein volljährig gewordenes Kind muss beweisen, dass sein Unterhaltsanspruch fortbesteht. Dabei muss es auch erläutern, inwieweit der andere Elternteil für den Unterhalt mit sorgen kann. Auf eine entsprechende
Düsseldorf/Berlin (DAV). Auch minderjährige Kinder können eine so genannte Erwerbspflicht haben. Dies setzt voraus, dass sie nicht mehr der Schulpflicht und den Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes unterliegen. Von einer solchen Erwerbspflicht