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Tag "untermiete"

Untervermietung und Zwischenvermietung einer Immobilie 0

Gesetzliche Regelungen für Mieter und Vermieter “Gebrauchsüberlassung an Dritte” (§ 540 BGB) nennt das Gesetz die Untervermietung einer Immobilie. Dabei überlässt ein Mieter einer anderen Person gegen Entgelt die Nutzung

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Untervermietung und Zwischenvermietung einer Immobilie

“Gebrauchsüberlassung an Dritte” (§ 540 BGB) nennt das Gesetz die Untervermietung einer Immobilie. Dabei überlässt ein Mieter einer anderen Person gegen Entgelt die Nutzung eines Teils der gemieteten Immobilie. Grundsätzlich

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Untervermietung und Untermiete – ab wann ist es Zweckentfremdung? 0

Wohnimmobilien-Spezialist Aigner Immobilien klärt auf Der Wohnraum in den Metropolen ist knapp. Da erscheint die zusätzliche Nutzung durch Untervermietung oft sinnvoll. Dazu bedarf es der Genehmigung des Vermieters – und

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Untervermietung und Untermiete – ab wann ist es Zweckentfremdung?

Der Wohnraum in den Metropolen ist knapp. Da erscheint die zusätzliche Nutzung durch Untervermietung oft sinnvoll. Dazu bedarf es der Genehmigung des Vermieters – und diese schließt nicht jede Weitervermietung

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