Unfallgeschädigter bekommt keinen Schadensersatz für Verletzungen, die dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen sind. – Verkehrsrecht Dresden. Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Verletzungen nach einem Unfall, die dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen sind, fallen
Rennt Fußgänger plötzlich und völlig unmotiviert auf die Straße und kollidiert mit Pkw, kann Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung entfallen – Verkehrsrecht Dresden. Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Die höchstzulässige Geschwindigkeit nach
Wenn Fußgänger bei Rotlicht Straße überquert, kann Betriebsgefahr des ihn anfahrenden Fahrzeugs zurücktreten – Verkehrsrecht Dresden Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Bei dem Rotlichtverstoß eines Fußgängers beim Überqueren der Straße kann
Der Verstoß gegen die Vorfahrtspflichtnach § 8 I. STVO führt grundsätzlich zur Alleinhaftung des Wartepflichtigen – Verkehrsrecht Dresden Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Der Wartepflichtige haftet bei einem Verstoß gegen die
Bei Unfall mit Mietfahrzeug ohne Hinzuziehung der Polizei erleidet der Fahrzeugmieter keine zusätzlichen Haftungsrisiken – Verkehrsrecht Dresden. Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Die AGB-Klausel im Kfz-Mietvertrag, wonach bei einem Unfall ohne
Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, hat bei einem Verkehrsunfall erhöhtes Haftungsrisiko – Verkehrsrecht Dresden Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Bei Unaufklärbarkeit eines Verkehrsunfalls erfolgt eine Haftungsverteilung von 60 % zu 40 %