Das Kfz-Pflichtversicherungsgesetz, die Kfz-Pflichtversicherungsverordnung und das Auslands-Pflichtversicherungsgesetz. In Deutschland ist jeder Halter von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit regelmäßigem Standort im Inland seit 1940 verpflichtet, für diese Fahrzeuge eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.