Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter bis spätestens Ende Dezember vorliegen Die Abrechnung für den Abrechnungszeitraum 2010 der Mietnebenkosten muss bis Ende Dezember dem Mieter vorliegen Für Vermieter, die die
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Wer in die Bausubstanz der Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters eingreift, riskiert im Widerholungsfall
– Jährliche Mietausfälle und Schäden in Höhe von über 2 Milliarden Euro – vermietsicher.de zeigt die unbeliebtesten Mieter und wie Vermieter sich schützen können Berlin, den 08. November 2011: Egal
Die Abrechnung für 2010 der Mietnebenkosten muss bis Ende Dezember dem Mieter vorliegen Für Vermieter, die die Nebenkosten für das Jahr 2010 noch nicht abgerechnet haben, wird es eng. Sie