Wer seine Steuerpflichten nicht rechtzeitig erfüllt, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Neben der eigentlichen Steuerschuld können zusätzliche Kosten in Form von Verspätungszuschlägen, Säumniszuschlägen und Zinsen anfallen. (Bildquelle: iStock-545451764, Tax and
(Bildquelle: Wesley JvR/peopleimages.com/stock.adobe.com) Endspurt. Wer es noch nicht erledigt hat, dem rennt bald die Zeit davon. Allerspätestens am Montag, dem 2. September 2024 muss die Steuererklärung für Pflichtveranlagte beim zuständigen
Zehn Monate mehr Zeit für die Steuererklärung des Jahres 2022 (Bildquelle: Krakenimages.com/stock.adobe.com) Die Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2022 ist am Montag, den 2. Oktober 2023 fällig. Dank dem vierten Coronahilfegesetz
Durch die Corona-Krise verschiebt sich einiges am Arbeitsmarkt. Mitarbeiter werden in Kurzarbeit geschickt oder unter Umständen sogar gekündigt, andere verlieren ihre dringend benötigten Nebenjobs. Wie auch immer, das Einkommen dieser