ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Volljährigkeit mit 18 Jahren Vor einem halben Jahrhundert, um genau zu sein am 22.3.1974, hat der Bundestag die Volljährigkeit mit 18 beschlossen. Vorher waren Jugendliche
Bremen/Berlin (DAV). Ein volljährig gewordenes Kind muss beweisen, dass sein Unterhaltsanspruch fortbesteht. Dabei muss es auch erläutern, inwieweit der andere Elternteil für den Unterhalt mit sorgen kann. Auf eine entsprechende