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Tag "Vorerst"

BFH: Vorerst keine Zusammenveranlagung für eingetragene Lebenspartner

Bisher können nur Eheleute die Zusammenveranlagung und damit den günstigeren Splittingtarif bei ihrer Einkommensteuerveranlagung erhalten. Gerade dann, wenn nur einer der Ehepartner berufstätig ist oder große Einkommensunterschiede zwischen den beiden

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