Kommentar von Alvarez & Marsal zum aktuellen Urteil der Europäischen Gerichtshof – Europäischer Gerichtshof bricht starre Rechnungs-Regeln: Vorsteuerabzug bereits im Leistungsmonat zulässig. – Unmittelbarer Liquiditätsvorteil für Unternehmen durch beschleunigten Cashflow.