Der ARAG Tipp zum Wochenende: Spaßbäder Kalt, grau und ungemütlich; so präsentiert sich der Januar üblicherweise. Zeit für ein wenig Karibik. Und die gibt es oft direkt um die Ecke.
Verletzung im Schwimmbad: Haftet der Betreiber? Der Betreiber eines öffentlichen Schwimmbades muss seine Besucher nicht darauf hinweisen, dass es gefährlich sein kann, ohne ausreichende Sicht zu schwimmen und zu tauchen.
Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte Jena, 9. August 2012. Wer gegen die Regeln und Sicherheitsvorkehrungen in einem Freizeitbad verstößt, haftet für Schäden, die durch die Missachtung entstanden sind. Wie
Einfach mal abschalten Sicherheitsabstand gilt auch auf der Rutsche Hilfe – das Gepäck ist weg Einfach mal abschalten Das ganze Jahr wird dem Urlaub entgegengefiebert – endlich ein wenig Ruhe