Am 25. April 2018 fand beim Europäischen Patentamt in München die entscheidende mündliche Verhandlung vor der zuständigen Einspruchsabteilung statt. Einspruchsführer waren die Deutsche Post AG und die WebID Solutions GmbH.
Am 10.04.2017 wurde das neue Rundschreiben 3/2017 (GW) der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) veröffentlicht, welches die Verwendung des Video-Ident-Verfahrens detailliert regelt. Das BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW) wird am 15.06.2017 in Kraft