(Bildquelle: iStock-1324665061 Whistle Blower) Seit dem Jahr 2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Die Anwendung dieser Regelung wurde am 03.07.2023 auf Unternehmen
Whistle Blower (Bildquelle: iStock-1324665061) Am 2.7.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet, Meldekanäle für Hinweise zu Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und bestimmten Rechtsverstößen einzurichten. Trotz Bedenken bezüglich einer vermeintlichen
Hinweisgeberschutzgesetz – mit Giveanote.de einfach eine interne Meldestelle einrichten Unternehmen, die zwischen 50 und 249 Personen beschäftigen, müssen bis zum 17. Dezember 2023 Zeit eine interne Meldestelle eingerichtet haben. Grund
Unternehmen haben einen Monat Zeit, interne Meldestellen umzusetzen In diesem Jahr ist die Whistleblower-Richtlinie der EU in Kraft getreten. Und die Zeit läuft: Bis 17. Dezember müssen alle betroffenen Unternehmen
Das Hinweisgeber-Gesetz (oder “Whistleblower”) ist ab April gültig. Für Unternehmen hat dies verschiedene Konsequenzen, einige treten unmittelbar in Kraft. Deshalb lohnt es sich, jetzt schon einmal die “Hausaufgaben” zu erledigen:
(Bildquelle: @iStock.com/wildpixel) Der Entwurf der Bundesregierung zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht vor, Whistleblower künftig noch besser vor Kündigung und Mobbing zu schützen. Hierfür sollen Unternehmen eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten.
(Bildquelle: iStock.com/wildpixel) Der Schutz von Whistleblowern in Deutschland ist bis heute nur unzureichend geregelt. So müssen hinweisgebende Personen mit Repressalien durch den Arbeitgeber rechnen. Die Bundesregierung möchte Unternehmen nunmehr per
Firmen können Dritte mit interner Meldestelle für Hinweisgeber beauftragen und Führungskräfte zum Thema Whistleblowing sensibilisieren (Bildquelle: iStock.com/wildpixel) Wird in einem Unternehmen gegen geltendes Gesetz verstoßen oder werden ethische Grundsätze missachtet,
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Du hast dem Inforadio vor kurzem ein Interview geben, in dem es um
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006 (Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05), die der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte