ARAG Experten informieren über Wohnformen für Studenten Die Hälfte der rund 2,3 Millionen Studenten lebt laut Deutschem Studentenwerk in einer Wohngemeinschaft (WG), 18 Prozent in Einzelzimmern in Flurgemeinschaften und knapp
Wohnen, klein und fein als feste Einheit oder als mobiles Modul: Ein Tiny House als Eigenheim. Vor- und Nachteile – Wohntrends 2020. Traumimmobilie Eigenheim: Tiny-House ein neuer Trend? Von Thomas
ARAG Experten geben Tipps, wie man bei einer Scheidung mit Immobilien umgeht Knapp 150.000 Ehen wurden letztes Jahr laut Statistischem Bundesamt geschieden. Damit ist fast jede dritte Ehe zum Scheitern
ARAG Experten informieren über Mietverträge von Wohngemeinschaften Rund fünf Millionen Deutsche lebten 2019 laut Statista in einer Wohngemeinschaft. Ob Studenten-, Arbeitnehmer- oder Senioren-, ob Frauen- oder Männer-WG: Gemeinsames Wohnen wird
VigeoCare eröffnet zweite WG in Wuppertal Der Intensivpflegedienstleister VigeoCare eröffnet am Donnerstag, 7. Juni 2018 seine zweite Wohngemeinschaft für intensivpflegebedürftige Patienten in Wuppertal-Elberfeld. VigeoCare lädt deshalb alle Interessierten sowie Vertreter
Auf welche Fallstricke Senioren bei der Gründung einer solchen WG achten sollten, erläutert das Senioren-Internetportal WohnPortal Plus. Hamburg, 19. Januar 2017 – Die ältere Generation setzt sich heutzutage wesentlich bewusster
Zum Start des Wintersemesters sucht die Essensbestellplattform Lieferando.de die #ChaosWG2016. In Zusammenarbeit mit dem Reinigungsriesen BOOK A TIGER gibt es Preise im Wert von 4.500EUR zu gewinnen. Neben der Jahresflatrate
Rund 1000 Teilnehmer besuchten 2012 die über 50 Veranstaltungen der Angehörigen-Akademie der AGAPLESION BETHANIEN DIAKONIE, die in Berlin zwei Tagespflegen für Senioren,fünf Pflegeheime für Senioren und für chronisch psychisch kranke
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zu häufigen Irrtümern beim Abschluss eines Wohnungsmietvertrages (Form, Ehegatten/Lebenspartner/Wohngemeinschaft, Übergabeprotokoll, Befristung) 1. Irrtum: Der Wohnungsmietvertrag muss schriftlich