BVI-Präsident Thomas Meier fordert auf den Münchner Verwaltertagen umfassendes Förderprogramm für Eigentumswohnanlagen BVI-Präsident Thomas Meier. (Bildquelle: BVI, Foto: Daniel Lukas Jokisch) Geht es nach der Bundesregierung, sollen Deutschlands Bestandsgebäude in
GRUNDSTEUER.de Umfrage: Mehrheit will gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen. Das Informationsportal GRUNDSTEUER.de befragte kurz vor Ende der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung am 31. Januar mehr als 6.000 Nutzer zur Grundsteuerreform.
Neues Fachbuch von Haufe vermittelt, was Verwalter, Fachanwälte und Eigentümer jetzt zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) wissen müssen Freiburg, 11.11.2020 – Am 01.12.2020 tritt die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft, mit weitreichenden
Eigentümer in Nürnberg können sich freuen: Die neuen vereinbarten Mieten sind im Vergleich zum vorausgegangenen Mietenspiegel 2018 weiterhin gestiegen, wenn auch nicht ganz so stark wie in den Jahren zuvor.
Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick +++ Mehr Kindergeld ab 2021 +++ Seit letzter Woche ist es beschlossene Sache: Um Familien stärker zu entlasten, sollen Eltern ab 1. Januar
Jetzt in die digitale Hausverwaltung einsteigen! Dank der auf Hausverwaltungen zugeschnittenen Cloud-Lösung ist die Arbeit im Homeoffice eine einfache Übung. Alle wichtigen Dokumente und Unterlagen stehen allen Mitarbeitern sowie den
Kein Anspruch auf E-Auto-Ladestation für Wohnungseigentümer Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die anderen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft die Installation einer Stromleitung zu seinem Tiefgaragen-Stellplatz und den Einbau einer
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Aus aktuellen Urteilen geht sehr deutlich hervor, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft Wohnungseigentümern eine Überlassung der Wohnung an Asylbewerber in der
Wo einst die Offiziere der Royal Air Force durch weitläufige Gänge schritten und in großzügigen Räumen arbeiteten und speisten, dort baut demnächst die Prinz von Preussen Grundbesitz AG, Bonn, gemeinsam
Wohnungseigentümer muss nicht für Schwimmbad zahlen An den Kosten für die Erweiterung eines gemeinschaftlichen Schwimmbades muss sich in einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur der beteiligen, der auch für diese Baumaßnahme gestimmt hat.