Die Entscheidung, ob ein Rechtsstreit geführt werden soll, hängt nicht zuletzt vom Kostenrisiko ab. Das gilt erst recht für die Beteiligung am Prozess zwischen zwei anderen Parteien. Zwar wird –
Im Strafverfahren und im Verwaltungsverfahren ist es längst Gesetz, dass die Betroffenen über die Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Entscheidungen belehrt werden. Im Zivilprozess ist dagegen – abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen