(Bildquelle: XavierLorenzu/stock.adobe.com) Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer, die in ihrer Gemeindesatzung geregelt ist. Die Höhe variiert zwischen 0 und 18 Prozent, meist bezogen auf die Jahreskaltmiete der Wohnung.
ARAG Experten erläutern die kommunale Aufwandsteuer Die Zweitwohnungssteuer ist eine reine Kommunalsteuer und wird von einigen Gemeinden nach deren jeweiligen Satzungen erhoben. ARAG Experten geben Auskunft über die Art und