Erschließung des deutschen Marktes durch Ausländer

November 10 12:33 2011 Print This Article

(ddp direct)Deutschland wird meist über ein Repräsentationsbüro, eine Niederlassung oder über eine Tochtergesellschaft erschlossen. Wer wenig investieren will, gründet ein Repräsentationsbüro. Da das deutsche Recht keine Repräsentanzen kennt, werden sie als Direktinvestment der Muttergesellschaft behandelt. Nachteile der Repräsentanz sind die erschwerte oder unmögliche Vorsteuererstattung und die mangelnde Akzeptanz bei deutschen Kunden. Oliver Biernat, Partner der Benefitax GmbH warnt: Wenn eine Repräsentanz lange bestimmte Tätigkeiten in Deutschland ausübt oder die deutschen Mitarbeiter weitreichende Abschlussvollmachten besitzen, wird ungewollt eine Betriebsstätte begründet. Das Finanzamt fordert dann eine Buchführung nach deutschem Recht und die Versteuerung des Deutschland zuzurechnenden Gewinns.

Eine Alternative ist die im Handelsregister eingetragene Niederlassung. Niederlassungen müssen Bücher führen, eine Gewinnermittlung erstellen und Gewinne versteuern. Ertragsteuerlich besteht kaum ein Unterschied zu einer deutschen Tochtergesellschaft. Niederlassungen haben jedoch ein schlechteres standing. Und die Muttergesellschaft haftet unmittelbar und unbegrenzt für Verpflichtungen. Daher rät Wirtschaftsprüfer Biernat, eine Tochtergesellschaft vorzuziehen.

Bei Tochtergesellschaften ist als Rechtsform fast immer eine GmbH empfehlenswert. Vor der Gründung ist zu prüfen, ob der Firmenname zulässig ist. Für die Gründung sollten die Gründungsgesellschafter nach Deutschland kommen. Da Investoren aus manchen Ländern (z. B. Indien) mangels eines anerkannten Unternehmensregisters in Deutschland nicht anerkannt werden, sollte mit der deutschen Botschaft geklärt werden, ob das Registergericht die Eintragung der GmbH ins deutsche Handelsregister vornehmen kann. Andernfalls sind Umwege erforderlich.

Banken sind verpflichtet, Neukunden auf Verdacht auf Geldwäsche zu prüfen und lehnen manchmal Neukunden aus kritischen Ländern ab. Es sollte daher Kontakt zu diversen Banken aufgenommen werden, da die Eintragung ins Handelsregister nur erfolgen kann, wenn zuvor mindestens 50% des Mindeststammkapitals von 25.000 Euro auf ein Bankkonto eingezahlt worden ist.

Aufgrund schlechter Erfahrungen mit Umsatzsteuerkarussellgeschäften prüfen die Finanzämter die steuerliche Registrierung des ausländischen Investors genau, bevor sie eine Steuernummer erteilen. Ohne Steuernummer können keine Rechnungen versendet werden. Werden alle Unterlagen sofort zur Verfügung gestellt, kann eine GmbH innerhalb von zwei Wochen eingetragen und handlungsfähig sein.
Infos und Bestellung unseres Law and Tax Guide unter: www.benefitax.com, Fortsetzung folgt.

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Oliver Biernat
Darmstädter Landstrasse 125

60598 Frankfurt am Main

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