Wieder Anerkenntnisurteil für LV-Doktor

Dezember 08 14:28 2011 Print This Article

Erneuter Erfolg für die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft (www.lv-doktor.de): Die Aachen Münchener Lebensversicherung AG zahlt alle durch die vorzeitige Kündigung der fondsgebundenen Rentenversicherung erlittenen Verluste. Die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft klagte mit Erfolg gegen die Übervorteilung der Lebensversicherungsinhaber bei vorzeitiger Vertragskündigung.

Zug/Halle(Saale).08.12.2011. Innerhalb noch nicht einmal eines Jahres haben die LV-Doktor-Partneranwälte es geschafft, dass der Fall gegen die Aachen Münchener Lebensversicherung AG vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängig sein sollte. Als LV-Doktor (www.lv-doktor.de), ein Projekt der proConcept AG, begonnen hat, für mehr Gerechtigkeit für Lebens- und Rentenversicherungsinhaber zu kämpfen, waren noch drei Jahre nötig, um zum obersten deutschen Gericht vorzudringen.

Zulassung zum Bundesgerichtshof

In dem aktuell abgeschlossenen Fall hatten die LV-Doktor-Partneranwälte im Dezember 2010 die Klage beim Landgericht Aachen eingereicht. Nachdem im April 2011 ein klageabweisendes Urteil gesprochen wurde, legte LV-Doktor Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln ein. Und unmittelbar nachdem der 20. Zivilsenat des OLG Köln im Rahmen der Berufungsverhandlung die Zulassung zum Bundesgerichtshof ankündigte, erklärte der Rechtsanwalt der Versicherung das Anerkenntnis der Klageansprüche.

Versicherung zahlt die gesamte Forderung

Das Ergebnis: die Aachen Münchener Lebensversicherung AG zahlte alle durch die vorzeitige Kündigung der fondsgebundenen Rentenversicherung entstandenen Verluste, also alle restlichen eingezahlten Beiträge plus Zinsen. Die Versicherung zahlte, weil der 20. Zivilsenat an seiner bereits im Zuge der Ladung geäußerten Auffassung festhielt, wonach die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft sei und die Zulassung der Revision ankündigte.

Die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft

Jeder positiv beendete Fall ist ein Erfolg für alle Mitglieder der LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft. Diese Gemeinschaft umfasst die Ansprüche von mehr als 80.000 Menschen, die sich alle von ihren Lebens- oder Rentenversicherungen ungerecht behandelt fühlen. Die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft ist aktuell mit mehr als 550 Verfahren vor verschiedensten deutschen Gerichten anhängig. Dabei vereinen drei Sammelklagen gleich die Ansprüche mehrerer LV-Doktor-Kunden. Weitere Sammelklagen sind derzeit in Vorbereitung und werden noch 2011 eingereicht. Verbraucher, die ebenfalls mit der Abrechnung ihrer Lebens- oder Rentenversicherung unzufrieden sind, können noch Mitglied der LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft werden und ebenfalls das Geld einfach und sicher zurückfordern lassen, welches ihnen zusteht.

Über LV-Doktor

Die im Projekt LV-Doktor (www.lv-doktor.de) organisierte Anspruchsgemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, alle Beiträge plus Zinsen aus ehemaligen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen von den Gesellschaften erstattet zu bekommen. Dazu werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, effektiv gebündelt und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend gemacht. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen.

LV-Doktor übernimmt dabei sämtliche Kosten des Rechtsstreits und trägt das komplette Prozesskostenrisiko. Das Ziel von LV-Doktor ist es, möglichst alle Beiträge von den Gesellschaften erstattet zu bekommen.

Über die proConcept AG

Die proConcept AG (www.proconcept.ag) ist eine internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus sogenannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 80.000 Menschen. Diese setzt die proConcept AG in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien durch – ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher.

Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Musterverfahren der jeweiligen Anspruchsgemeinschaft abgeschlossen sind und bekommt dann das Geld, welches ihm noch zusteht. TÜV-geprüft: Die proConcept GmbH, Dienstleister der proConcept AG, ist zertifiziert nach ISO 9001:2008.

Kontakt:
proConcept AG
Jens Heidenreich
Chamerstrasse 40a
CH6300 Zug
medien@proconcept.ag
0345 47224 2030
http://www.proconcept.ag

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