Neue Eidesformel für ungarische Rechtsanwälte

Februar 10 10:52 2012 Print This Article

Die ungarische Regierung läßt die Rechtsanwälte nunmehr darauf schwören, den Beruf zum Wohle des ungarischen Volkes auszuüben. Erst danach kommt das Interesse des Mandanten. Folgt bald die “Gleichschaltung” auch der Rechtsanwälte?

Im Zuge ihrer Umkrempelung des gesamten ungarischen Rechtslebens und der Gesellschaftsordnung hat sich die ungarische Regierung nun offenbar die nächste Zielgruppe vorgenommen: Die ungarischen Rechtsanwälte.

Nachdem in einem wahren Geniestreich die ungarische Verfassung komplett neu verabschiedet und in “Grundgesetz” umbenannt wurde (offenbar hat der Regierung niemand mitgeteilt, dass dieses Wort aus der deutschen Verfassungsgeschichte stammt und ursprünglich gerade das Provisorium der deutschen Teilung hervorheben sollte) musste natürlich dringend auch die Eidesformel der Rechtsanwälte geändert werden, damit diese nicht mehr auf die Einhaltung der verpönten “Verfassung” schwören müssen.

Früher lautete die Eidesformel, die bei der Aufnahme in die Kammer zu sprechen war wie folgt:

“Ich (Name des Eidesleistenden) schwöre, dass ich meine Berufung aus Rechtsanwalt im Interesse meines Mandanten im Sinne der Verfassung der Republik Ungarn und deren Rechtsvorschriften gewissenhaft ausübe und die im Zuge dieser Ausübung zur Kenntnis erhaltenen Geheimnisse wahren werde. (Wahlweise: So wahr mir Gott helfe.)”

Die neue Eidesformel lautet nunmehr: “Ich …. gelobe, dass ich Ungarn und dessen Grundgesetz treu sein werde, die Rechtsvorschriften einhalte und auch auf diese durch Andere einhalten lassen werde. Meinen Beruf als Rechtsanwalt übe ich zum Wohle der ungarischen Nation aus. In Ausübung meiner Berufung erfülle ich meine fachlichen Pflichten gewissenhaft und nach bestem Wissen, im Sinne des Mandanten vorgehend. (Wahlweise: So wahr mir Gott helfe.)”

Diese neue Eidesformel spricht für sich selbst und bedarf eigentlich keines weiteren Kommentars. Dem geschichtsbewussten Deutschen wird sie sicherlich einen eisigen Schauer den Rücken herunterjagen.

Was erstaunt ist, dass die ungarische Rechtsanwaltskammer sich hier noch nicht zu Wort gemeldet hat. Man hätte ja zumindest einmal nachfragen können, was denn das “Wohl des ungarischen Volkes” bedeutet und wer dies festlegt. Oder versteht es sich von selbst, dass alleine die Regierung dies bestimmen kann.

Aber was passiert mit den Kollegen, die so wie wir, es wagen, gegen die Regierung und gegen “Ungarn” zu klagen, sei es vor nationalen Gerichten, sei es vor Europäischen Gerichten? Werden diese Kollegen demnächst dann aus der Kammer ausgeschlossen? So wie damals unter der deutschen Nazi-Diktatur die jüdischen, häufig genug hervorragenden Kollegen?

Die ungarische Regierung beschreitet weiter unbeeindruckt ihren antidemokratischen, antifreiheitlichen, antieuropäischen Kurs, trotz aller Lippenbekenntnisse gegenüber der Europäischen Kommission.

Und wir werden weiterhin unter Einhaltung rechtsstaatlicher Gesetze unsere Mandanten gegen jeden und alles vertreten, sei es vor nationalen, sei es vor europäischen Gerichten. Das schwöre ich. So wahr mir Gott helfe.

Ihr Donat Ebert

Die Rechtsanwaltskanzlei von Dr. Donat Ebert befindet sich in Budapest und ist spezialisiert auf die Vertretung von Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen, insbesondere im Bereich des Erb-, Straf- und Europarechts. Dr. Donat Ebert ist zugelassen sowohl in Deutschland als auch in Ungarn und vertritt seine Klienten vor den Gerichten ohne regionale Beschränkung in beiden Ländern

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Donat Ebert
Donat Ebert
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