Klage (Filesharing) der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

März 23 10:41 2012 Print This Article

Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei vertritt unter anderem ihre Mandanten gegen Filesharing – Abmahnungen und darauf folgenden Klagen der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

Letztens vertrat die AID24 Rechtsanwaltskanzlei unter anderem ihre Mandanten gegen eine Klage der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, welche derzeit für Ihre Mandantin Berlin Media Art JT e.K. abmahnt.

Zwei Filesharing – Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung auf Internettauschbörsen gingen der Klage voraus, in welchen die Zahlung von 640,- EUR und 1298,- EUR für die Abgabe der beiliegenden vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dem Mandanten angeboten wurde. Leider entschied sich jedoch der Mandant erst mit Erhalt der Klage für eine anwaltliche Vertretung durch die AID24 Rechtsanwaltskanzlei und antwortete zuvor auf die Abmahnschreiben der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte nicht. Die Abmahnschreiben sammelte dieser lediglich.

Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte klagten am Landgericht Hamburg wegen Unterlassung und Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung mit einem Streitwert von 21.859,80 EUR. Nach Betrachtung des Kostenrisikos des Mandanten der AID24 Rechtsanwaltskanzlei (www.aid24.de) wurde deutlich, dass dieser bei einer Niederlage in der ersten Instanz vor dem Landgericht Hamburg gegenüber der Abmahnkanzlei und ihrer Mandantin mit bis zu 10.000,- EUR Gesamtkosten bei einem Unterliegen unter Berücksichtigung von Sachverständigengutachten rechnen kann. Durch eine modifizierte Unterlassungserklärung und eine Zurückweisung oder einen außergerichtlichen Vergleich hätte dem Mandanten vorab in seinem Fall durch einen Rechtsanwalt geholfen werden können.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen Einzelfall handelt und dieser nicht auf andere Fälle übertragen werden kann. Schließlich wird darauf hingewiesen, keine vorgefertigten Erklärungen der Abmahnkanzleien zu unterzeichnen, da diese oft zusätzliche Schuldanerkenntnisse beinhalten, welche nachteilige Kostenfolgen für den Abgemahnten haben können.

Eine rechtzeitige Prüfung der erhaltenen Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit, sollte vor Zahlung und vor einer Vergleichsannahme, sowie vor der Erklärung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, durch einen Rechtsanwalt beispielsweise mit Schwerpunkt im IT-Recht erfolgen. Dieser kann weitere Hilfe im Umgang mit Filesharing – Abmahnungen geben.

Rechtsanwalt Scholze sowie die AID24 Rechtsanwälte, Mitarbeiter und Kooperationspartner, bieten Ihnen als ARAG-Partnerkanzlei qualifizierte, schnelle, engagierte Bearbeitung, Beratung oder Vertretung.

Kontakt:
AID24 Rechtsanwaltskanzlei
Christoph Scholze
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
0611/97774414

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Kanzlei@aid24.de

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