Der Lohn des Engagements? – Ehrenamtsentschädigung wird auf Hartz IV angerechnet

März 30 14:09 2012 Print This Article

Eine Information des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e.V. (DSD)

Jena, 30. März 2012. Wie der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSG) mitteilt, legen immer mehr Hartz IV-Empfänger, die sich ehrenamtlich für die Gesellschaft engagieren, ihr Amt nieder. Der Grund: Finanzielle Entschädigungen für Ehrenämter werden auf Hartz IV angerechnet.

Noch immer ist nicht eindeutig geklärt, ob finanzielle Entschädigungen für Hartz IV-Empfänger, die ein Ehrenamt bekleiden, auf das Hartz IV-Geld angerechnet werden, oder nicht. Beispielhaft sei der Fall einer Frau aus Wittstock (Ostprignitz-Ruppin) geschildert, die Anfang März ihre sechs Ehrenämter niederlegte. Die Aufwandsentschädigungen, die der Hartz IV-Betroffenen für ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten gezahlt wurden, seien auf ihr Hartz IV-Geld angerechnet worden. Für das Jahr 2011 forderte das kommunale Jobcenter 422 Euro zurück. Dem Widerspruch, den die Frau einlegte, wurde vom Jobcenter nicht abgeholfen, nun klagt die Frau vor dem Sozialgericht.

Parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung wurden gestellt, ein ähnlicher Fall läge dem Petitionsausschuss des Bundestages vor. Dieser werde, so berichtet die Märkische Allgemeine Zeitung, “in naher Zukunft abgeschlossen”.

Der parlamentarische Staatssekretär Brauksiepe im Bundessozialministerium verwies auf den monatlichen Zuverdienst-Freibetrag in Höhe von 175 Euro für Hartz IV-Betroffene. Mit einer ausdrücklichen Zweckbestimmung könnten darüber hinaus Zahlungen freigestellt werden. Im Fall der Frau aus Wittstock sei dieser Freibetrag aus unbekannten Gründen nicht gewährt worden.

Hartz IV-Empfängern, denen ebenfalls Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter auf den Hartz IV-Bescheid angerechnet werden, bietet der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. Hilfe.

Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.

Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.

Kontakt:
Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (DSD)
Uwe G. C. Hoffmann
Oberlauengasse 3a
07743 Jena
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