DWS Immoflex Vermögensmandat Schadensersatz für Anleger

April 26 14:54 2012 Print This Article

Fachanwalt berät Anleger des Immobilienfonds der Deutschen Bank.

Seit Anfang April 2012 können die Anleger des DWS Immoflex Vermögensmandat ihre Anteile nicht mehr zurückgeben, da der Dachfonds geschlossen ist. Gibt es für die Anleger dennoch Möglichkeiten, sich jetzt von ihren Anteilen zu trennen? Hilfe für Anleger vom Fachanwalt.

Seit dem 30.03.2012 ist die Anteilsrücknahme beim offenen Immobiliendachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat ausgesetzt. Für die Anleger bedeutet das, dass die Fondsgesellschaft DWS Investment bis auf weiteres keine Anteile des DWS Immoflex Vermögensmandat mehr verkauft und keine Anteile zurücknimmt. Auch laufende Anspar- und Entnahmepläne sind laut einer Pressemeldung der DWS Investment vom 02.04.2012 von der Aussetzung betroffen.

Krise der offenen Immobilienfonds sucht DWS Immoflex Vermögensmandat heim

Der im Oktober 2007 gestartete Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat (Wertpapierkennnummer: DWS0N09) verfügt über 100 Mio. Euro, die zu über 98 % in offenen Immobilienfonds angelegt sind. Allerdings werden 9 von 14 Zielfonds des DWS Immoflex Vermögensmandat von Problemen heimgesucht. Ein Teil der Zielfonds wird – wie der TMW Immobilien Weltfonds und der AXA Immoselect – abgewickelt. Bei anderen Zielfonds, wie dem SEB Immoinvest und dem CS Euroreal, ist die Anteilsrücknahme ebenfalls ausgesetzt. Insgesamt sind laut DWS Investments 97,4 % des Fondsvolumens des DWS Immoflex Vermögensmandat von Schließungen und Abwicklungen betroffen.

Zu den weiteren Schwierigkeiten, mit denen der DWS Immoflex Vermögensmandat laut DWS Investments zu kämpfen hat, zählt die negative Presseberichterstattung der letzten Monate. Die Negativschlagzeilen haben eine Welle von Anteilsrückgaben ausgelöst. Dies führte auch beim DWS Immoflex Vermögensmandat zu einer anhaltenden Rückgabe von Anteilen. Doch letztendlich reichten die Liquiditätsbestände des DWS Immoflex Vermögensmandat nicht mehr aus, um sämtliche Rückgabewünsche der Anleger bedienen zu können.

Da die Liquiditätsreserven des DWS Immoflex Vermögensmandat durch die vielen Rückgaben unter 5 % des Fondsvolumens fielen, musste der Dachfonds von Gesetzes wegen geschlossen und die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden. Bei offenen (Immobilien)Dachfonds wie dem DWS Immoflex Vermögensmandat ist die Dauer der Schließung unbefristet. Für die Anleger bedeutet das, dass sie bis auf weiteres ihre Anteile am DWS Immoflex Vermögensmandat nur an der Börse verkaufen können. Dort müssen die Anleger allerdings mit Abschlägen und schwankenden Kursen rechen.

Hilfe vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Eine Alternative zum Verkauf an der Börse oder dem tatenlosen Abwarten der weiteren Entwicklung des DWS Immoflex Vermögensmandat kann eine rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt des Bank- und Kapitalmarktrechts bieten. Dabei kann abgeklärt werden, ob die Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat die Möglichkeit haben, sich verlustfrei von ihrer Beteiligung an dem Dachfonds zu lösen.

Ein Ansatzpunkt hierfür ist die Überprüfung der Anlageberatung. Es zeigt sich immer wieder, dass diese oft zu wünschen übrig ließ. So versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger über die Risiken eines Dachfonds – wie beispielsweise die Möglichkeit einer unbefristeten Schließung – aufzuklären. Wegen der Möglichkeit einer Schließung ist ein Dachfonds wie der DWS ImmoFlex Vermögensmandat auch für Anleger, die jederzeit auf ihr Geld zugreifen möchten, ungeeignet. Auch mussten Anleger über die genaue Höhe eventueller Vermittlungsprovisionen informiert werden. Der Prospekt des DWS ImmoFlex Vermögensmandat, der Anlegern auszuhändigen war, muss gewissen Mindeststandards genügen.

Im Fall, dass eine dieser Pflichten durch die Bank oder den Anlageberater verletzt wurde, bestehen für die Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Dachfonds lösen können und Schadensersatz, im Idealfall verzinst, von Bank oder Anlageberater fordern können. Anleger, die angesichts der Schließung des DWS ImmoFlex Vermögensmandat nicht untätig bleiben wollen, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ausgewiesene Kenntnisse bei Dachfonds und offenen Immobilienfonds. Auch kennen wir uns mit den Zielfonds des DWS ImmoFlex Vermögensmandat und deren Problemen bestens aus.

Weitere Informationen:

DWS Immoflex Infoportal Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 1
77933 Lahr
ralf.stoll@dr-stoll-kollegen.de
07821/9237680
http://www.dr-stoll-kollegen.de

view more articles

About Article Author