Rechtsanwaltskanzlei Helbing: Kapitalanlagerecht auf höchstem Niveau

Juli 30 01:31 2012 Print This Article

In der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Helbing dreht sich Alles um das Bank- und Kapitalanlagerecht. Und um die beste Lösung für die Mandanten.

Anwaltliche Beratung setzt immer ein Größtmaß an Kompetenz und Erfahrung voraus. Dies gilt auch und ganz besonders, wenn es sich um Kapitalanlagerecht handelt. Das Thema ist komplex und erfordert die stetige Auseinandersetzung mit der aktuellen Entwicklung in der Praxis und der Rechtsprechung. Die Anwaltskanzlei von Tobias P. Helbing in Hamburg kümmert sich ausnahmslos um wirtschaftsrechtliche Belange und legt den Fokus dabei auf den Schwerpunkt Bank- und Kapitalanlagerecht.

Jeder Fall ist anders, jeder Kunde einzigartig

Jeder Sachverhalt stellt sich anders dar. Diese Einzigartigkeit bezieht sich nicht nur auf die Rahmenbedingungen eines Falles, sondern auch auf die Individualität der Menschen. So hängt die richtige anwaltliche Beratung nicht nur von den Besonderheiten eines Falles ab, sondern auch und insbesondere von den Zielen und der persönlichen wirtschaftlichen Ausgangssituation jedes Mandanten. Für die Kanzlei Helbing ist es daher eine Selbstverständlichkeit, zunächst die maßgeblichen Faktoren genau zu analysieren. Erst dann wird eine Empfehlung ausgesprochen.

Kompetenz und jahrelange Erfahrung

Um sein Recht durchzusetzen, braucht man natürlich die besonderen Kenntnisse des bearbeiteten Fachgebiets. Rechtsanwalt Helbing hat viele Jahre in zwei renommierten Rechtsanwaltskanzleien in Hamburgs Innenstadt gearbeitet und kennt sich in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten bestens aus. Im Jahr 2007 beschloss Rechtsanwalt Helbing sich auf die Verfolgung von Anlegerrechten zu spezialisieren und gründete seine Kanzlei an der Hamburger Außenalster. Es folgte im Jahr 2009 die Ernennung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht. Rechtsanwalt Helbing verfügt über langjährige Prozesserfahrung an zahlreichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, aber auch am Europäischen Gerichtshof. Die Klienten der Anwaltskanzlei Helbing können sich auf eine effiziente Vertretung im Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht verlassen, die sich sowohl auf die gerichtliche als auch auf die außergerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen erstreckt.

Fallstricke und wie man sie findet

Wurde in ausreichendem Maße über die Wirkungsweise einer Kapitalanlage aufgeklärt? Sind Vorfälligkeitsentschädigungen einer Bank oder Sparkasse bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens rechtens? Weisen Banken, freie Vermittler oder Kapitalanlagegesellschaften in ausreichendem Maße auf die Risiken einzelner Anlageprodukte hin? Nein, in vielen Fällen nicht, weiß Anwalt Helbing aus eigener Erfahrung. Er hat schon zahlreiche Fälle bearbeitet, in denen die Kunden von Anlageberatern, Vermittlern oder Anbietern falsch beraten wurden oder mit Kosten konfrontiert wurden, die ungerechtfertigt waren. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiß Rechtsanwalt Helbing, wo man ansetzen muss, um die Besonderheiten eines Falles zu erkennen. Gerade diese Besonderheiten sind es, an denen sich eine erfolgreiche Strategie häufig auszurichten hat. Genau das macht die Rechtsanwaltskanzlei Helbing. Wer also unsicher ist oder das Gefühl hat, nicht die Anlageberatung erfahren zu haben, die ihm zusteht, ist bei Rechtsanwalt Helbing an der richtigen Adresse. Er kann sich dabei sicher sein, dass die Kanzlei Helbing ihre Beratung ausschließlich an dem Interesse und dem Ziel ihrer Mandanten ausrichtet.

Weitere Informationen im Internet unter: http://kanzlei-helbing.de

Die ausschließlich wirtschaftsrechtlich tätige Kanzlei Helbing in Hamburg konzentriert sich auf die effiziente gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Zivil- und Wirtschaftsrecht, insbesondere auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts.

Rechtsanwalt Helbing hat Prozesserfahrung an etlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie am Europäischen Gerichtshof.

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Helbing
Tobias P. Helbing
Heilwigstraße 39
20249 Hamburg
040 69 79 017 0
info@kanzlei-helbing.de
http://www.kanzlei-helbing.com

Pressekontakt:
ffm crossmedia
Andreas Klünder
Mörfelder Landstr. 109
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