Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Arbeitsrecht

Januar 22 17:10 2013 Print This Article

Böller im Dixi-Klo: Fristlose Kündigung

Wirft ein Arbeiter einen Silvesterböller in ein Dixi-Klo, in dem sich gerade ein Kollege aufhält, ist dies kein harmloser Scherz. Wie die D.A.S. mitteilt, muss jedem klar sein, dass er durch ein solches Verhalten ernste Verletzungen verursachen kann. Das Arbeitsgericht Krefeld bestätigte daher die fristlose Kündigung eines Baustellen-Vorarbeiters.
ArbG Krefeld, Az. 2 Ca 2010/12

Hintergrundinformation:
In vielen Branchen ist ein etwas “rauer” Umgangston üblich. Auch Scherze auf Kosten von Kollegen gehören in manchem Unternehmen zum Arbeitsalltag. Aber: Treibt man es zu bunt, kann dies durchaus als Verstoß gegen die Interessen des Unternehmens bzw. als Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht angesehen werden – was im Extremfall zur Kündigung führt. Der Fall: Der Vorarbeiter einer Gerüstbaufirma hatte sich einen Scherz mit einem Kollegen erlauben wollen: Er ließ einen Silvesterböller in der mobilen Baustellentoilette explodieren, in der sich der Betreffende aufhielt. Später behauptete er, den Böller außen an der Tür befestigt zu haben. Dieser sei versehentlich ins Innere gefallen. Einiges sprach jedoch auch dafür, dass er den Böller von oben durch den Abzug geworfen hatte. Der Böller jedenfalls explodierte im Innenraum, der Kollege erlitt Verbrennungen im Genitalbereich, am Oberschenkel und an der Leiste. Eine dreiwöchige Arbeitsunfähigkeit war die Folge. Der Arbeitgeber kündigte dem Vorarbeiter fristlos. Dieser ging vor Gericht: Es habe sich nur um einen harmlosen und üblichen Scherz ohne böse Absicht gehandelt. Das Urteil: Das Arbeitsgericht Krefeld bestätigte nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung die Kündigung. Das Gericht sah den groben Umgangston auf Baustellen hier nicht als Entschuldigung an. Es komme auch nicht darauf an, auf welchem der beiden Wege der Böller ins Klo gelangt sei. In beiden Fällen handele es sich um einen tätlichen Angriff auf einen Kollegen. Dass unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerkskörpern ernste Verletzungen hervorrufen könne, sei bekannt. Auch habe der Verletzte hier durch den engen Raum keine Reaktionsmöglichkeit gehabt. Die Kündigung sei ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt. Ein Vorarbeiter habe die Pflicht, derartiges Fehlverhalten am Arbeitsplatz zu unterbinden und nicht selbst vorzumachen.
Arbeitsgericht Krefeld, Urteil vom 30.11.2012, Az. 2 Ca 2010/12

Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Quelle an.

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Kontakt:
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
das@hartzkom.de
http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

view more articles

About Article Author