MPC-Offen-Schiffsfonds “Santa – B Schiffe”: Totalverlust für Investoren

Januar 30 11:13 2013 Print This Article

KWAG-Rechtsanwälte: Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen. Rückforderungen von früheren Ausschüttungen nicht anstandslos akzeptieren

(Bremen, 30. Januar 2013) Nach dem nun angekündigten Notverkauf der 14 Schiffe des MPC-Flottenfonds “Santa-B Schiffe” droht den 6.000 bis 7.000 Privat-Investoren der Totalverlust ihres Kapitals – rund 177 Millionen Euro. Nach Ansicht der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht sollten sich geschädigte Investoren um Schadenbegrenzung bemühen. Dazu zählt insbesondere die Prüfung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung durch Banken, Sparkassen und freie Vermittler bei der Vermittlung von Anteilen am Schiffsfonds “Santa-B Schiffe”. Überdies sollten Forderungen zur Rückzahlung früherer Ausschüttungen nicht unbesehen akzeptiert werden.
“Der Notverkauf sämtlicher 14 Schiffe ist erforderlich, weil nach der gescheiterten Kapitalerhöhung aus Sicht der Banken absehbar praktisch keine Chance mehr auf wirtschaftliche Gesundung des MPC-Flottenfonds “Santa-B Schiffe” besteht”, erklärt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Anleger stünden vor dem Totalverlust ihres Einsatzes.

Das Kommanditkapital des Schiffsfonds “Santa-B Schiffe” beträgt rund 197 Millionen Euro. Davon haben private Investoren zirka 177 Millionen Euro aufgebracht und die als GmbH & Co. KG firmierende Reederei Claus-Peter Offen als weitere Kommanditistin weitere rund 20 Millionen Euro.
“Wobei die Offen-Reederei ihren Verlust möglicherweise weit besser verkraften kann als die vielen Tausend privaten Investoren”, vermutet Fachanwalt Ahrens. Denn nach KWAG vorliegenden Analysen sind den diversen am Schiffskauf beteiligten Offen-Gesellschaften in der Investitionsphase des Fonds rund 40 Millionen US-Dollar an Einnahmen zugeflossen. “Diese stolze Summe resultiert aus der gewinnträchtigen Differenz zwischen Kauf- und Werftpreisen der Einzelschiffe sowie den Einnahmen aus Bauaufsicht und vorbereitender Bereederung”, erklärt Ahrens. “Selbst wenn diesen Einnahmen noch einige Ausgaben gegenüberstehen, lässt sich dieser Betrag wahrlich sehen! Er macht fast 20 Prozent des von den Kommanditisten eingesammelten Kapitals aus. Eine solche Quote halte ich nicht für akzeptabel.”
Um Vermögenseinbußen zu begrenzen oder zu vermeiden, sollten Investoren umgehend Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung durch Banken, Sparkassen oder freie Vermittler bei der Vermittlung von Anteilen am MPC-Schiffsfonds “Santa-B Schiffe” prüfen. Eine fehlerhafte Anlageberatung liegt zum Beispiel vor, wenn eine Beteiligung oder ein Investment erkennbar nicht zum Risikoprofil des Anlegers passt, es dennoch vom Bank- oder Sparkassenberater oder freien Vermittler eindringlich empfohlen bzw. vermittelt wird, oder – wie bei diesem Schiffsfonds – ganz wesentliche Risiken nicht dargestellt wurden.
“Insbesondere geht es auch um die Frage, ob den Investoren seinerzeit Rückvergütungen verschwiegen wurden, die die Geldinstitute von der Fondsgesellschaft für ihre Tätigkeit erhalten haben”, erläutert Ahrens. Über diese so genannten Kick-backs müssen Investoren nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs informiert werden.
Problematisch und teuer für Investoren könnte auch die mögliche Aufforderung eines Insolvenzverwalters sein, in den vergangenen Jahren erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. “Mit der Begründung, dass diese nicht aus Gewinnen der Fondsgesellschaft, sondern aus deren Liquidität stammten”, erklärt Fachanwalt Ahrens. Und empfiehlt, “solche Forderungen nicht ungeprüft zu akzeptieren. Denn das ist eine vergleichsweise komplizierte Angelegenheit entsprechend §§ 171 ff des Handelsgesetzbuches.” Deshalb sollten Anleger auch hier den kompetenten Rat eines fachlich versierten Anwalts einholen.

Hinweis an Redaktionen: Eine detaillierte Ausarbeitung zur Fondsstruktur der Schiffsbeteiligung “Santa-B Schiffe” und insbesondere zu den Einnahmen der Offen-Gesellschaften stellt KWAG auf Nachfrage gern zur Verfügung.

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