Kündigungsrecht – häufigstes Thema beim Arbeitsrecht

Februar 22 10:45 2013 Print This Article

Auch Arbeitgeber können sich im Vorfeld beraten lassen

Die häufigste Ursache für gerichtliche Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers.

Denn die einseitige Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber kann durch eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen und gerichtlicher Entscheidungen beeinflusst oder auch eingeschränkt werden.

Wenn das Kündigungsschutzgesetz seine Anwendung findet, ist eine Kündigung alsbald rechtlich unwirksam, wenn diese sozial ungerechtfertigt ist, also die Ursache einer Kündigung nicht an der Person oder am Verhalten des Arbeitnehmers fest zu machen ist oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterern Beschäftigung entgegenstehen, bedingt ist.

Besonderer Kündigungsschutz

Einige klar definierte Personengruppen, wie zum Beispiel Schwangere oder schwerbehinderte Arbeitnehmer, genießen darüber hinausgehend Sonderrechte, die dringend beachtet werden müssen.
Das gleiche gilt für gesetzlich, einzelvertraglich oder tarifvertraglich vor- bzw. festgeschriebene Kündigungsfristen.

Daher ist es zu empfehlen sich als Arbeitgeber bereits im Vorfeld einer beabsichtigten Kündigung anwaltlich beraten zu lassen. Zudem kann ein Anwalt für Arbeitsrecht die erforderlichen Schritte in die Wege leiten und seine Ziele bereits aussergerichtlich und im arbeitsgerichtlichen Verfahren durchsetzen.

Weiter Informationen zum Thema Arbeitsrecht Hamburg , Kündigunsschutz aber auch zu den Themen aus dem Strafrecht oder Familienrecht Hamburg wie zum Beispiel bei einer Scheidung, erhält man auch auf der Internetseite scharf-und-wolter.de – Anwalt Hamburg .

Die Anwaltskanzlei Scharf und Wolter in Hamburg besteht aus fünf Fachanwälte im Arbeits-, Familien- und Strafrecht und ein weiterer Anwalt, die jeweils zum Zwecke der Spezialisierung nur ein bis maximal drei Rechtsgebiete bearbeiten und sich regelmäßig auf Fachanwaltsniveau fortbilden.

Die Kanzlei hat zwei Standorten in Hamburg. Die Büros in Eppendorf und Barmbek sind ab 9.00 Uhr ohne Pausen für die Mandanten erreichbar – in Barmbek sogar bis 20.00 Uhr und samstags bis 13.00 Uhr! In beiden Kanzleien finden die Mandanten auch verständlich geschriebene Broschüren zu vielen Rechtsfragen in mehreren Sprachen.

Kontakt:
Rechtsanwälte Scharf und Wolter
Gernot Wolter
Fuhlsbüttler Str. 118
22305 Hamburg
040 – 611 300 25
wolter@deine-seo.de
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