Tierschützer haben Delfine nicht vergiftet

Juli 05 14:47 2013 Print This Article

(ddp direct) In einer Pressemitteilung behauptet der Geschäftsführer und Pressesprecher Erich Brandenberger des Connyland-Delfinariums auf der Homepage des Vergnügungsparks nach wie vor, dass deutsche Tierschützer zwei Delfine in dem Delfinarium vergiftet hätten. Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen hat jedoch eine Fremdeinwirkung definitiv ausgeschlossen und jetzt einen Strafbefehl gegen einen Connyland-Tierarzt mit 4.000 Franken Geldbuße ausgesprochen. Pikanterweise trägt der Connyland-Briefkopf der Pressemitteilung von Brandenberger in der pdf-Version den Hinweis Gewinner des Platinum-Awards für artgerechte Delphinhaltung. Nach der Strafuntersuchung bekommt der Begriff artgerechte Delphinhaltung im Connyland eine andere Dimension.

Beratende Tierärzte für das Connyland-Delfinarium waren nach Angaben der Schweizer tierschutznews.ch der Fachtierarzt für Zoos und Wildtiere Manuel Garcia Hartmann (Marineland Antibes/Frankreich – auch Koordinator für Große Tümmler in der EAZA, die das Europäische Erhaltungszuchtprogramm betreut) und der deutsche Tierarzt Georg Müller, der englische Veterinär Andrew G. Greenwood sowie der Schweizer Kantons-Veterinär Paul Witzig.

Der Geschäftsführer des Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) Jürgen Ortmüller: Die beiden Tierschutz-Organisationen WDSF und ProWal hatten die Antibiotika-Verabreichung bereits im August 2011 noch vor dem Tod der beiden Delfine thematisiert. Uns liegen von einem Ex-Delfintrainer des Connyland Kopien der tiermedizinischen Behandlungsberichte vor, die wir der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt hatten. Daraus ergibt sich die intensive fortlaufende Medikamentengabe. Bereits im Jahr 2009 bekam der Delfin Cheespa nach tierärztlicher Anweisung eine Todesspritze, weil sich das Befinden des Delfins nach über einjähriger starker Medikamentenbehandlung erheblich verschlechtert hatte.

Gegen die Unterstellung von Brandenberger hinsichtlich einer Beteiligung der deutschen Tierschützer am Tod der Delfine hatte das WDSF Strafanzeige wegen übler Nachrede gestellt. Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Brandenberger ein.

Aus dem Vernehmungsprotokoll von Brandenberger ergibt sich, so das WDSF, dass dieser sogar die Staatsanwaltschaft in seine verbalen Angriffe einbeziehe. Der Connyland-Geschäftsführer habe zu Protokoll gegeben, dass er der Staatsanwältin Bemsel bei den Ermittlungen gegen die Tierschützer mangelnde Courage vorwirft und der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen unverständliches Nichtstun. Zum Verfahrensstand des eingeleiteten Strafverfahrens teilte Oberstaatsanwalt Marcel Keller Jürgen Ortmüller vom WDSF im Mai mit, dass die Abklärungen noch pendent sind und der Abschluss des Verfahrens noch einige Zeit in Anspruch nimmt.-

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