BÜNDNIS ÄRZTE, PSYCHOTHERAPEUTEN UND RECHTSANWÄLTE FÜR SOLIDARITÄT UND MENSCHLICHKEIT
Wir rufen weitere Berufsgruppen auf, sich diesem Bündnis anzuschließen und veröffentlichen die BERLINER ERKLÄRUNG 2021
“Für eine Medizin im Einklang mit Natur und Rechtsstaat” Zahlreiche Fälle von Hausdurchsuchungen in Praxen und Privatwohnungen von behandelnden Ärzten beunruhigen uns und veranlassen uns zum Handeln. In der zunehmenden Politisierung medizinischer Sachverhalte sehen wir eine ernste Bedrohung für das Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Aktuelle Regierungsmaßnahmen bewegen sich außerhalb der Verhältnismäßigkeit und gefährden damit unsere rechtsstaatliche Ordnung.
1. Behördlich verursachte Durchsuchungen können grundsätzlich rechtmäßig sein; sofern sie jedoch lediglich auf einem vagen Verdacht beruhen, ist die Gefährdung der ärztlichen Berufsfreiheit sowie die Offenlegung strafrechtlich und datenschutzrechtlich geschützter Patienten-Informationen grob unverhältnismäßig. Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen gefährden die Existenz der betroffenen Ärzte. Durch Schaffung von rechtsfreien Räumen wird die medizinische Versorgung massiv gefährdet. Dies alles führt in erheblichem Maß zu einer Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient und ist sofort zu beenden. Jeder Mensch hat einen Anspruch auf bestmögliche gesundheitliche Betreuung. Die ärztliche Urteils- und Therapiefreiheit ist von staatlicher Willkür freizuhalten. 2. Allein in den wenigen Wochen seit Anlaufen der nicht lege artis durchgeführten Covid-19-“Impfungen” sind schwerwiegende Auswirkungen aufgetreten. Im Widerspruch zur Natur, zu den Regeln guter Wissenschaft und gegen die Normen des ärztlichen Handelns ist das Immunsystem tausender Menschen beschädigt worden; in den meisten Fällen sind Impf-Kontraindikationen überhaupt nicht berücksichtigt worden. Solange die Ursachen der zahlreichen Todesfälle im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit den “Impfungen” nicht zweifelsfrei geklärt sind, ist jegliche Form von Massenimpfung sofort abzubrechen. Die Verantwortlichen der betroffenen Alten- und Pflegeheime werden aufgefordert, bei der Beweissicherung umfassend zu kooperieren. Totenscheine dürfen ab sofort nur noch unter Angabe einer gegebenenfalls stattgefundenen Impfung ausgestellt werden. In Fällen von dringenden Tötungsverdachtsmomenten müssen umgehend Strafermittlungen eingeleitet werden. Derartige unkontrollierte Massenversuche an Menschen müssen – gerade in Deutschland – unterlassen werden. 3. Der Mensch ist durch sein Immunsystem von Natur aus und durch bewährte kulturelle Praktiken vor den meisten gesundheitlichen Risiken hinreichend geschützt. Diesen natürlichen Schutz zu erhalten und die Selbstbestimmung des Menschen zu würdigen, muss Ausgangspunkt jeglicher Gesundheitspolitik sein. Keine Regierung der Welt hat das Recht, medizinische Sachverhalte zu rein “politischen Entscheidungen” zu erklären und in ihr Gegenteil zu verkehren. Die Einführung einer politisch motivierten Gesundheits-Diktatur darf nicht toleriert werden. 4.Das augenfälligste Symbol für die Politisierung der Gesundheit ist der verordnete Zwang zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, welche die Ausbreitung von Krankheitserregern durch Aerosole eindämmen sollen. Die seit Jahrhunderten entwickelten Schutzhandlungen gegen die Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten sind vollständig ausreichend. Das Maske-Tragen birgt hingegen schwerwiegende Risiken: Durch mehr als 40 internationale wissenschaftliche Studien ist nachgewiesen, dass die psychischen und körperlichen Schäden völlig unkalkulierbar sind. Derartige Zwangsmaßnahmen widersprechen dem natürlichen Schutz und dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen und sind mit sofortiger Wirkung zu beenden.
5.Aus – bisher – drei Berufsgruppen haben wir uns verbunden, zum Schutz des Menschen für eine vernünftige Medizin im Einklang mit Natur und Rechtsstaat einzustehen. Wir sind zuversichtlich, dass sich unserem Appell weitere Berufsgruppen anschließen werden. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Berlin, den 14. Februar 2021
Quellenangaben * Im Einzelnen handelt es sich um (1) Orr 1981, (2) Ritter et al. 1975, (3) Ha”Eri & Wiley 1981, (4) Laslett & Sabin 1989, (5) Tunevall 1991, (6) Skinner & Sutton 2001, (7) Lahme et al. 2001, (8) Figueiredo et al. 2001, (9) Bahli 2009, (10) Sellden 2010, (11) Webster et al. 2010, (12) Lipp & Edwards 2014, (13) Caroe 2014, (14) Salassa & Swiontkowski 2014, (15) Da Zhou et al. 2015, (16) Jefferson et al. 2020, (17) Xiao et al. 2020, (18) Oxford CEBM 2020, (19) Wieland 2020, (20) Uni East Anglia 2020, (21) Brosseau & Sietsema 2020, (22) Radonovich et al. 2019, (23) Smith et al. 2016, (24) Bin-Reza et al. 2011, (25) Onishi 2020, (26) Chandrasekarang & Fernandez 2020, (27) Person et al. 2017, (28) Beder et al. 2008, (29) Klompas et al. 2020, (30) Howard et al. 2020, (31) Brainard et al. 2020, (32) Desai & Mehrotra 2020, (33) Bfarm Juni 2020, (34) Hardie 2016, (35) Jung et al. 2014, (36) Huber 2020, (37) Butz 2005, (38) Maclntyre et al. 2015, (39) Chu et al. 2020, (40) Royal Society & British Academy 2020, (41) Leffler et al. 2020, (42) Kappstein “Krankenhaushygiene” 2020, (43) Feng et al. 2020, (44) Fisher et al. 2020, (45) Dreller et al. 2006, (46) Bundgaard et al. 2020. Die Links zu den genannten Studien sind mit weiterführenden Hinweisen zu finden bei https://www.aerztefueraufklaerung.de/masken/index.php#520252ac47119c509
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